BDU Beratungs-Grundsätze
Die Mitgliederversammlung hat am 21. Oktober 2010 die neuen Berufsgrundsätze für die Mitgliedsunternehmen des BDU beschlossen. Diese sind offiziell am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten und fassen die wesentlichen Pflichten seriöser und kompetenter Berater im BDU zusammen. Sie ersetzen die bisher getrennten Grundsätze für Unternehmensberater und Personalberater.
Die Neufassung der Berufsgrundsätze erfolgte - wie mehrfach berichtet - im Zuge der Aufforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Verbände in Europa, sich moderne Verhaltenskodizes zu geben. Wesentliches Ziel derartiger Verhaltenskodizes (diese gelten für alle Dienstleistungsbranchen!) ist die Sicherstellung und Ausbau der Qualität von Dienstleistern. Die neuen BDU-Grundsätze werden dem vollauf gerecht und decken sowohl die Belange großer wie kleiner Beratungen ab.
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Damit erfüllen wir die Informationsanforderungen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
(Informationspflicht für Verhaltenskodizes). Die Berufsgrundsätze sind auch hier abzurufen http://www.bdu.de/berufsgrundsaetze.html
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